Informationen zum Höchsteinkommen
Rechtliche Grundlagen:Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz 1989 (WWFSG 1989)
Weitere Informationen:Informationen zum Förderungswerber
Mitgliedschaft:Einmaliger Erlag von € 237,00 pro Wohneinheit.
Wohnungskündigung:Die Aufkündigung einer Wohnung kann zum Ende jedes Kalendermonats unter Einhaltung der Kündigungsfrist (siehe Miet-/Nutzungsvertrag) erfolgen.
Die Kündigung durch den/die Nutzungsberechtigte/n hat schriftlich – mit Unterschrift versehen - rechtzeitig per Brief zu erfolgen (Datum des Posteingangs).
Neubauprojekte: schriftlich per E-Mail/Post/Fax unter Angabe des gewünschten Projektes.
Wiedervermietung: schriftlich per E-Mail/Post/Fax unter Angabe der gewünschten Wohnung
Persönliche Daten, die nicht zur Weiterverarbeitung im Rahmen von Vertragserrichtungen verwendet werden, werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gespeichert.
PDF Datenschutzerklärung
Gemeinnützige Bau-, Wohnungs- und
Siedlungsgenossenschaft "AUFBAU"
reg.Gen.m.b.H.
1010 Wien, Tuchlauben 8
Firmenbuch Nummer: 93486 f, Handelsgericht Wien
UID-Nr. ATU 59081102
Aufsichtsbehörde:
Bundesrevisionsverband für gemeinnützige Bauvereinigungen
https://revisionsverband.at
Mibag Tel.: 0800 500 808