Voraussetzungen zur Erlangung einer geförderten Miet- und Genossenschaftswohnung
* Altersgrenzen
Vollendung des 18. Lebensjahres
Anmeldung bereits ab dem vollendeten 17. Lebensjahr
* Einkommensgrenzen:
Sie suchen allein eine Wohnung? Dann darf Ihr jährliches Netto-Einkommen nicht mehr als 53.340 Euro betragen.
Wenn mehrere Personen gemeinsam eine Wohnung beziehen wollen, darf die Summe der Netto-Jahreseinkommens aller Personen die folgenden Grenzen nicht übersteigen:
eine Person | EUR 53.340 Euro |
zwei Personen | EUR 79.490 Euro |
drei Personen | EUR 89.950 Euro |
vier Personen | EUR 100.410 Euro |
Jede weitere Person | plus 5.850 Euro |
Die derzeitigen Angaben sind bis 31. Dezember 2023 gültig.
* Rechtliche Grundlagen
Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz 1989 (WWFSG 1989)
Link: Geförderte Wohnungen - Altersgrenze, Einkommensgrenze (wien.gv.at)
Wohnungskündigung
Die Aufkündigung einer Wohnung kann zum Ende jedes Kalendermonats unter Einhaltung der Kündigungsfrist (siehe Miet-/Nutzungsvertrag) erfolgen.
Die Kündigung durch den/die Nutzungsberechtigte/n hat schriftlich – mit Unterschrift versehen - rechtzeitig per Brief zu erfolgen (Datum des Posteingangs).