Voraussetzungen zur Erlangung einer geförderten Miet- und Genossenschaftswohnung

* Altersgrenzen

Vollendung des 18. Lebensjahres

Anmeldung bereits ab dem vollendeten 17. Lebensjahr

 

* Einkommensgrenzen:

Sie suchen allein eine Wohnung? Dann darf Ihr jährliches Netto-Einkommen nicht mehr als 53.340 Euro betragen.


Wenn mehrere Personen gemeinsam eine Wohnung beziehen wollen, darf die Summe der Netto-Jahreseinkommens aller Personen die folgenden Grenzen nicht übersteigen:


eine Person EUR 53.340 Euro
zwei Personen EUR 79.490 Euro
drei Personen EUR 89.950 Euro
vier Personen EUR 100.410 Euro
Jede weitere Person plus 5.850 Euro

 

Die derzeitigen Angaben sind bis 31. Dezember 2023 gültig.


* Rechtliche Grundlagen

Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz 1989 (WWFSG 1989)

 


Link:  Geförderte Wohnungen - Altersgrenze, Einkommensgrenze (wien.gv.at)

 

Wohnungskündigung

Die Aufkündigung einer Wohnung kann zum Ende jedes Kalendermonats unter Einhaltung der Kündigungsfrist (siehe Miet-/Nutzungsvertrag) erfolgen.

Die Kündigung durch den/die Nutzungsberechtigte/n hat schriftlich – mit Unterschrift versehen - rechtzeitig per Brief zu erfolgen (Datum des Posteingangs).