Die im Jahr 1957 gegründete gemeinnützige Baugenossenschaft „Aufbau“ hat sich das Ziel gesetzt, die qualitativen Aspekte von Planung und Bautechnik in den Vordergrund zu stellen.
Unter dieser Vorgabe errichten wir geförderte Mietwohnungen mit Kaufoption, die anspruchsvolle Architektur mit durchdachter Funktionalität verbinden.
Hohe Wohnqualität wird durch sinnvoll nutzbare Grundrisslösungen und großzügig gestaltete Freiräume gewährleistet. Durch effiziente Planung und wirtschaftlich optimierte Umsetzung schaffen wir leistbaren Wohnraum.
Allgemeine Informationen zur Vergabe geförderter Wohnungen
gem. Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG 1989)
* Begünstigte Personen:
Geförderte Wohnungen dürfen nur von begünstigten Personen in Benützung genommen werden.
Begünstigt ist eine Person, welche die erweisliche oder aus den Umständen hervorgehende Absicht hat, ausschließlich die geförderte Wohnung zur Befriedigung ihres dringenden Wohnbedürfnisses (alle Vorwohnsitze sind innerhalb von 6 Monaten ab Bezug der geförderten Wohnung nachweislich aufzugeben) regelmäßig zu verwenden und deren jährliches Einkommen (Familieneinkommen) das höchstzulässige Jahreseinkommen nicht übersteigt.
* Einkommensgrenzen:
Das derzeit höchstzulässige Jahresnettoeinkommen für geförderte Genossenschaftswohnungen in Miete beträgt bei einer Haushaltsgröße von:
| eine Person | EUR 41.340,-- netto |
| zwei Personen | EUR 61.610,-- netto |
| drei Personen | EUR 69.720,-- netto |
| vier Personen | EUR 77.830,-- netto |
| für jede weitere Person | EUR 4.540,-- netto mehr |
Weitere Informationen zur Förderungswürdigkeit und zur Berechnung des Einkommens können Sie
in diesem MERKBLATT nachlesen
bzw. auf der Internetseite des Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 50 nachlesen.